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Übermittlung von Daten gemäß Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW

Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen und über keine konkrete Anschlussperspektive verfügen, müssen der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden.

Dies erfolgt nach Erhalt des Abgangs- oder Abschlusszeugnisses. Sie sind zur Auskunft über Ihre Anschlussperspektive verpflichtet.
Wenn Sie die Angebote der Bundesagentur für Arbeit nicht in Anspruch nehmen, werden Ihre Sozialdaten an zuständige Stellen weitergegeben, damit Sie weitere Angebote erhalten.

Die folgenden Daten werden weitergegeben:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Straße
  • Postleitzahl, Ort
  • Jahrgangsstufe
  • Besuchter Bildungsgang