Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Abschlussziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss und berufliche Kenntnisse Dauer: 1 Jahr
Ansprechpartner: Herr M. Kubsda E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die B1E bereitet auf Berufe vor, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Im Anschluss können Sie den Bildungsgang BE (Kinderpflege) oder eine Berufsfachschule 2 besuchen.
Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (bei Schüler/inne/n vom Gymnasium – G8) Abschlussziel: Fachoberschulreife, ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) und berufliche Kenntnisse Dauer: 1 Jahr
Ansprechpartner: Herr M. Kubsda E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die B2E bereitet auf Berufe vor, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Im Anschluss können Sie den Bildungsgang BE (Kinderpflege) besuchen oder einen Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife (Fachabitur) oder zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht (Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) und Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife und ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) Dauer: 2 Jahre
Ansprechpartner: Herr T. Michels Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der BE erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. in einer Kindergartengruppe als zweite Kraft arbeiten. Zusätzlich bekommen Sie das Zertifikat „Kindertagespflege“ mit dem Sie Kinder in der Tagespflege betreuen können. Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung in Verbindung mit der Fachoberschulreife berechtigt Sie, die Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang zu beginnen.
Eingangsvoraussetzung: Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschlussziel: Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse Dauer: 2 Jahre
Ansprechpartnerin: Frau R. Kaatze-Steinberg E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der CFE absolvieren Sie im ersten Jahr ein Jahrespraktikum im sozialen Bereich (z. B. in einer Kindertageseinrichtung, in einer Jugendeinrichtung oder einer Wohngruppe), wodurch Sie tiefe Einblicke in einen Beruf des sozialen Bereichs erlangen. Das Praktikum beginnt am 01.08. (oder 05.08.), also noch bevor der Unterricht nach den Sommerferien startet. Die Fachhochschulreife, die Sie am Ende des zweiten Jahres erwerben, berechtigt Sie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule. Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen. Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.
Eingangsvoraussetzung: abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung z. B. BE oder BG) oder mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit und Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschlussziel: Fachhochschulreife und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse Dauer: 1 Jahr
Ansprechpartnerin: Frau R. Kaatze-Steinberg E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In die CFE12 werden Sie aufgenommen, wenn Sie schon mehrere Jahre im sozialen Bereich tätig waren und/oder eine Berufsausbildung (z. B. Kinderpflege) absolviert haben. Am Ende des Jahres legen Sie die Fachhochschulreifeprüfung ab. Die Fachhochschulreife, die Sie am Ende des zweiten Jahres erwerben, berechtigt Sie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule. Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr (DE14) den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen. Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.
Eingangsvoraussetzung: Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschlussziel: schulischer Teil der Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse Dauer: 2 Jahre
Ansprechpartnerin: Frau P. Rosiak E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der CBE erwerben Sie nach zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die volle Fachhochschulreife wird Ihnen nach Vorlage von 12 weiteren Wochen Praktikum oder nach Beendigung einer Berufsausbildung ausgestellt. Sie sind anschließend zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule berechtigt. Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen. Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.
Berufliches Gymnasium Erziehung – Erzieher/in und AHR – DE
Eingangsvoraussetzung: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschlussziel: Allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss nach Landesrecht (Staatlich anerkannte/r Erzieher/in) Dauer: 3 Jahre + 1 Jahr Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau S. Jankowski E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der DE erwerben Sie nach drei Jahren den theoretischen Teil der Ausbildung zur/zum Erzieher/in und die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Sie zum Studium aller Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen berechtigt. Im vierten Jahr absolvieren Sie Ihr Berufspraktikum. Sie sind anschließend „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ und können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden.
Berufliches Gymnasium Erziehung – Erzieher/in und AHR – DE Klasse 12 und 13
Eingangsvoraussetzung: Schulischer Teil der Fachhochschulreife im fachlichen Schwerpunkt Erziehung Abschlussziel: Allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss nach Landesrecht (Staatlich anerkannte/r Erzieher/in) Dauer: 2 Jahre + 1 Jahr Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau S. Jankowski E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die DE12 und anschließend die DE13 besuchen Schülerinnen und Schüler, die vorher die CFE oder CBE erfolgreich besucht haben und zusätzlich die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben und sich zur/zum „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterbilden möchten. Im Anschluss an die zwei Jahre sind Sie zum Studium aller Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen berechtigt. Im dritten Jahr (DE14) absolvieren Sie Ihr Berufspraktikum. Sie sind anschließend „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ und können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden.
Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher/in – EEK
Eingangsvoraussetzung: Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik benötigen Sie den Mittleren Schulabschluss (FOR) in Verbindung mit
einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
dem Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. all- gemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
einer nicht einschlägigen Berufsausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und ggf. Fachhochschulreife Dauer: 2 Jahre Unterricht und Praktika + 1 Jahr Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau M. Fettweis E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die EE ist die klassische Form der Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieher/in“. Sie lernen in den drei Jahren zwei bis drei sozialpädagogische Arbeitsfelder intensiv kennen.
Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher/in: Berufsbegleitende Ausbildungsform – EEB
Eingangsvoraussetzung: Arbeitsvertrag über mindestens eine halbe Stelle im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Ausbildung; den Mittleren Schulabschluss (FOR) sowie
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. all- gemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Dauer: 3 Jahre Unterricht (dienstags und donnerstags abends und samstags ganztägig) mit integriertem Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau E. Meinecke E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die EEB besuchen Personen, die bereits in einer sozialen Einrichtung z. B. als Kinderpfleger/in tätig sind und sich gerne beruflich als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterqualifizieren möchten. Ein Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme. Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Flyer.
Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher/in: Praxisintegrierte Ausbildungsform Elementarpädagogik – EEPE
Eingangsvoraussetzung: Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus; Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR) sowie
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. all- gemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und ggf. Fachhochschulreife Dauer: 3 Jahre Unterricht mit integriertem Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau B. Sychold E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der EEPE erwerben Sie den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“. Während der Ausbildung liegt der Schwerpunkt im elementarpädagogischen Bereich. Neben der Zusage für einen Schulplatz benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag für drei Jahre mit einem Träger. Bei Interesse an diesem Bildungsgang fordern Sie bitte die "Informationsbroschüre EEPE" unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!an.
Eingangsvoraussetzung: Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus! Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR) sowie
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. all- gemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und ggf. Fachhochschulreife Dauer: 3 Jahre Unterricht und Berufspraktikum
Ansprechpartner: Herr P. Hetmanczyk E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Um in die EEPO aufgenommen zu werden, müssen Sie sich über einen OGS-Träger bewerben (siehe Flyer) und mit diesem Träger einen Arbeitsvertrag eingehen. Sie erwerben nach drei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.
Die Kursteilnehmerinnen erwerben oder erweitern in diesem Kurs biblisch-theologische Grundkenntnisse, entwicklungspsychologische und religionspädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Planung und Durchführung von gemeindepädagogischen Projekten religiöser Bildung in Kindergärten inklusive kritischer Evaluation und Reflexion.
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